Unsere AGBs
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fischinger Gastro GmbH u.Co.Kg
der DorfUrlaub & der Ferienhof
Vertragsabschluss
Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt (Buchung) und zugesagt (Bestätigung) worden ist. Für die Bestätigung ist sowohl die mündliche als auch die schriftliche Form bindend. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrags verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung der Ferienwohnung dem Gast Schadenersatz zu leisten.
Bezahlung
Der Gesamtmietpreis wird im Namen und in Rechnung der Fischinger Gastro GmbH u.Co.Kg vereinnahmt. Der Gesamtpreis beinhaltet alle Nebenkosten wie Strom, Wasser, Bettwäsche, Handtücher, Endreinigung und Kurtaxe. Wahl-bzw. Zusatzleistungen sind nicht im Gesamtpreis enthalten, erst nach Auswahl der Extraleistungen.
Den gesamten Rechnung- Buchungsbetrag überweisen Sie bitte terminlich so, dass er am Anreisetag unserem Konto gutgeschrieben ist. Als Verwendungszweck geben Sie bitte Ihre Buchungs-Nr. Sowie Ihren Buchung Zeitraum an.
Eine Anzahlung brauchen Sie bei uns nicht zu tätigen.
Wir können keine Bar- oder Kartenzahlung akzeptieren.
Im Falle einer Stornierung berechnen wir Ihnen auf jeden Fall zusätzlich zu den Stornokosten eine Stornobearbeitungsgebühr in Höhe von € 100,–. Wir empfehlen Ihnen, rechtzeitig eine Reise-Rücktrittskosten-Versicherung abzuschließen.
Preise/ Nebenkosten
In den aufgeführten Übernachtungspreisen sind die jeweils gültige Mehrwertsteuer, Strom, Wasser, Gas und Heizung enthalten und werden nicht gesondert abgerechnet. Die ortsübliche Kurbeitrag wird separat berechnet.
Personenzahl
Die Belegung der gebuchten Ferienwohnung ist nur für die bei Vertragsabschluss angemeldete und durch uns die Fischinger Gastro GmbH u.Co.Kg bestätigte Personenanzahl genehmigt. Die Aufnahme weiterer Personen ist bis zur maximal zulässigen Belegung möglich und muss uns vor Anreise mitgeteilt werden. Gegebenenfalls ist dies gegen einen Mehrpreis möglich. Eine Anmietung/ Belegung über die maximal angegebene Personenanzahl wird ausdrücklich untersagt und kann bei Zuwiderhandlungen zur sofortigen Kündigung des Mietverhältnisses zu Lasten des Mieters führen.
Haustiere
Haustiere sind in einigen ausgewiesenen Ferienwohnungen ebenfalls herzlich Willkommen. Dies muss im Vorfeld mitgeteilt werden. Für den Mehraufwand bei der Endreinigung fällt ein Aufschlag pro Tag von 10,00 € an. Ansonsten wohnt Ihr Haustier gratis. Das unerlaubte oder unangemeldete Mitbringen von Haustieren kann die sofortige Kündigung des Mietvertrages bewirken.
Der Mieter hat dafür zu sorgen, dass das Haustier sich gemäß den Bestimmungen auf der Buchungsbestätigung verhält, auf dem Grundstück und im Hausgang angeleint ist und keine Nachbarn belästigt. Es ist darauf zu achten, dass das Haustier nicht im Bett und auf Polstermöbeln liegt. Es ist untersagt, dass das Haustier sein „Geschäft“ im Garten, oder innerhalb des Hauses hinterlässt. Sofern erforderlich, hat der Mieter für den Mehraufwand einer notwendigen Reinigung aufzukommen.
Wlan
Die Nutzung einer Internetverbindung ist für die Mieter kostenlos, sofern vorhanden. Die Nutzung des Internets erfolgt im Rahmen zulässiger und gesetzlicher Vorschriften. Der Mieter und seine Mitreisenden verpflichten sich hierbei, diese anzuerkennen und werden für die Nichteinhaltung haftbar gemacht. Das Herunterladen rechtswidriger Inhalte wird ausdrücklich untersagt. Hierbei handelt es sich um eine freiwillige Zusatzleistung, also keine im reiserechtlichen Sinne zugesicherte Eigenschaft der Ferienwohnung. Mietminderung kann demnach bei Ausfall der Anlage oder Teilen derselben oder auch eines Routers nicht geltend gemacht werden.
Nichtanreise/ vorzeitige Abreise
Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten Preis zu zahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen. Die Einsparungen betragen gemäß der Internationalen Hotelordnung bei Ferienwohnungen 10%. Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Unterkünfte nach Möglichkeit anderweitig zu vermieten. Bis zur Weitervermietung jedoch haftet der Gast. Darüber hinaus wird eine Bearbeitungspauschale in Höhe von € 100,00 in Rechnung gestellt. Es empfiehlt sich daher der Abschluss einer Reiserücktrittversicherung.
Höhere Gewalt
Kann eine Vermietung und/ oder zugesicherte Anreise infolge höherer Gewalt (z. Bsp. Wasser- Sturm- oder Brandschäden) oder sonstige, unvorhersehbare Ereignisse nicht wie vereinbart zugesichert werden, ist Fischinger Gastro GmbH u. Co.Kg berechtigt, den Mietvertrag fristlos zu kündigen. Ansprüche auf Schadensersatz werden hierbei ausgeschlossen.
Im Übrigen gelten die Bedingungen des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes für die Gästeaufnahme
Der Beherbergungsvertrag: (lt. DEHOGA)
Der Gastaufnahme- oder Beherbergungsvertrag ist nicht anders zu behandeln, als jeder andere Vertrag nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch. Vorbehaltlich anderslautender Vereinbarungen im geschlossenen Vertrag oder den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) kann der Beherbergungsvertrag von keiner Vertragspartei einseitig gelöst, also gekündigt werden. Völlig unabhängig von Zeitpunkt oder Gründen der Abbestellung besteht kein Recht auf Stornierung einer Buchung.
- Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald die Ferienwohnung bestellt (Buchung) und zugesagt (Bestätigung) worden ist. Für die Bestätigung ist sowohl die mündliche als auch die schriftliche Form bindend.
- Der Abschluss des Gastaufnahme- oder Beherbergungsvertrages verpflichtet die Vertragspartner für die gesamte Dauer des Vertrages zur Erfüllung der vereinbarten gegenseitigen Verpflichtungen: Die Verpflichtung des Vermieters ist es, die Ferienwohnung entsprechend der Bestellung bereitzuhalten. Die Verpflichtung des Gastes besteht darin, den Preis für die Zeit (Dauer) der Bestellung der Ferienwohnung zu bezahlen.
- Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadenersatz zu leisten.
- Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen. Die Einsparungen betragen bei Übernachtungen in Ferienwohnungen 10 %.
- Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Ferienwohnung nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
- Bis zur anderweitigen Vermietung der Ferienwohnung hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu bezahlen.
- Ausschließlicher Gerichtsstand ist 87527 Sonthofen und es gilt deutsches Recht
Stand Fischen den 20.04.2023